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AGB

Köln, Februar 2024

Datenschutz / Vertraulichkeit

Tanja Simons behandelt behandelt alle Daten des Klienten/der Klientin streng vertraulich. Dazu zählen Inhalte aus Gesprächen, Übungen sowie deren Begleitumstände, die persönlichen Verhältnisse des Klienten/der Klientin und alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten. Auch nach Beendigung des Vertrages werden diese Daten stillschweigen gegenüber Dritten verwahrt.

Haftungsausschuss

Mit der Anmeldung und Unterschrift erklärt der/die Klient/in, dass er/sie das Coaching freiwillig und auf eigene Verantwortung beauftragt und durchführt. Ihm/ihr ist bewusst, dass das Coaching kein Ersatz für eine therapeutische oder medizinische Behandlung ist und die Teilnahme auf eigene Gefahr und Risiko erfolgt. Er/sie erklärt, in einem für das Coaching angemessenen gesundheitlichen Zustand zu sein. Er/sie sei darauf hingewiesen, bei Zweifel ggf. gesundheitliche/psychologische Risiken vor der Aufnahme des Coachings von einem Arzt/einer Ärztin des Vertrauens abklären zu lassen. Ihm/ihr ist bekannt, dass die Teilnahme am Coaching eine normale physische und psychische Belastbarkeit voraussetzt. Er/sie verpflichtet sich, alle Angaben in der Anmeldung wahrheitsgemäß zu machen. Jegliche Haftungsansprüche sind ausgeschlossen.

Urheberrecht

Alle von Tanja Simons bereitgestellten Unterlagen und Konzepte (sowohl schriftlich als auch digital) sind rein zum persönlichen Gebrauch des Klienten/der Klientin bestimmt; die Weitergabe an Dritte und der kommerzielle Gebrauch sind ausdrücklich nicht gestattet. Das Urheberrecht an den Konzepten und den ausgegebenen Unterlagen gehört allein Tanja Simons. Dem Klienten/der Klientin ist es untersagt, die Unterlagen und Konzepte ohne schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin ganz oder teilweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet den Klienten/die Klientin entsprechend zu unterrichten und sie zur Beachtung der Urheberrechte zu verpflichten. Die Auftragnehmerin versichert, dass die von ihr bereit gestellten Trainingsmaterialien frei von Rechten Dritter sind.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.